Zur Navigation springen Zum Hauptinhalt springen Zum Footer springen

Der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 5.2 (Großenbrode) ist da!

Mit dem Planfeststellungsbeschluss, den wir vom Eisenbahn-Bundesamt erhalten haben, liegt auch die offizielle Baugenehmigung für den Abschnitt 5.2 (Großenbrode) vor. Damit hat das Projektteam der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung einen weiteren Meilenstein erreicht.

Was sind die nächsten Schritte?

Der Planfeststellungsbeschluss markiert gleichzeitig den Startschuss für weitere vorbereitende Maßnahmen im Bauabschnitt 5.2: Dazu gehören beispielsweise Artenschutzmaßnahmen, die Entwicklung von Grünland und Kleingewässern, Leitungsumverlegungen sowie die finale Abwicklung von privatrechtlichen Kaufverträgen für Grundstücke. Zudem können im Anschluss an die diesjährige Vegetationsperiode die notwendigen Rückschnitt- und Rodungsarbeiten starten.

Nach erfolgreichem Abschluss aller vorbereitenden Maßnahmen wird im Laufe des Jahres 2026 die Hauptbaumaßnahme beginnen.

Was ist im Abschnitt 5.2 (Großenbrode) dann geplant?

Im Planfeststellungsabschnitt 5.2 verläuft die zweigleisige und elektrifizierte Eisenbahnstrecke ca. 700 Meter durch die Gemeinde Neukirchen und im Anschluss durch die Gemeinde Großenbrode. Es handelt sich größtenteils um Neubaubereiche, denn die Ortslage Großenbrode wird nördlich umfahren. Im Bereich Mittelhof an der Kreisstraße 42 zwischen Heiligenhafen und Großenbrode entsteht auf Wunsch der beiden Gemeinden ein neuer gemeinsamer Haltepunkt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Zurück