Lärmschutz Lübeck-Moisling: Offenlage der Planungsunterlagen ab dem 13. Juni 2024

Die Unterlagen der Lärmschutzplanung in Lübeck-Moisling liegen vom 13. Juni bis einschließlich den 12. Juli 2024 für alle Interessierten zur Einsicht bereit. Das ist für Sie die Gelegenheit, sich umfassend zur Planung des Lärmschutzes im Lübecker Stadtteil Moisling zu informieren und sich einzubringen.

Die Auslegung der Unterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) werden vom Eisenbahn-Bundesamt digital auf der Internetseite www.eba.bund.de/bekanntmachungen (Pfad: eba.bund.de – Themen – Planfeststellung – Bekanntmachungen in Planrechtsverfahren – Schleswig-Holstein – LSW Lübeck-Moisling) in der Zeit vom 13.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024 veröffentlicht.

Unter diesem Link gelangen Sie direkt zur öffentlichen Bekanntmachung des Eisenbahn-Bundesamtes sowie zu den Planungsunterlagen. Alle weiteren Informationen zu Einwendefrist & Co. finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung des Eisenbahn-Bundesamtes.

Das ist Ihre Gelegenheit Hinweise oder Einwendungen zu den Planungen an das Eisenbahn-Bundesamt (die Anhörungsbehörde) abzugeben. Ihre Argumente sind uns wichtig!

 

 

Für Großansicht klicken. Grafik: DB AG

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