Das Thema Lärmschutz hat im Projekt Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung einen besonderen Fokus:
Die Deutsche Bahn möchte alle Menschen, die in der Nähe von Bahngleisen wohnen, spürbar vom Lärm entlasten. Bis zum Jahr 2030 sollen bereits mehr als 800.000 Anwohnende davon profitieren, bis zum Jahr 2050 will die DB den Schienenlärm für alle Betroffenen reduzieren. Das sind insgesamt mehr als 1,6 Millionen Menschen in Deutschland.
Das Lärmschutzziel 2030/2050 ist ein Teil der umfassenden grünen Transformation der Deutschen Bahn.
Um die Ziele zu erreichen, setzt die Deutsche Bahn auf umfangreiche Schallschutzmaßnahmen. Dabei wird zwischen aktiven und passiven Maßnahmen unterschieden:
Doch nicht nur im Betrieb verursacht die Bahn Lärm. Auch während der Bauzeit kann es zu einer hohen Lärmbelastung kommen. Um Anwohnende vor dem Baulärm zu schützen, wird Schallschutz ebenfalls im Zeitraum der Bauarbeiten umgesetzt.
Bei Neu- und Ausbauprojekten, wie der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung, werden die Gesetze der sogenannten „Lärmvorsorge“ angewandt. Diese sind in der 16. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) definiert. Bei bestehenden Schienenwegen kommt das Programm der „Lärmsanierung“ zum Einsatz. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Grenzwerte: Für Neu- und Ausbaustrecken werden strengere Grenzwerte des Schienenverkehrslärms herangezogen als für Strecken, die bereits länger existieren.
Die Grenzwerte unterscheiden sich auch hinsichtlich der Gebietsnutzung: Für Wohngebiete werden beispielsweise deutlich niedrigere Werte angesetzt als für Gewerbegebiete. Außerdem muss die Bahn in der Nacht (22 bis 6 Uhr) leiser sein als tagsüber. Werden diese Grenzwerte überschritten, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz.
Das Besondere im Projekt Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung: Dank des starken Einsatzes der Region im Rahmen der parlamentarischen Befassung können wir Schutzmaßnahmen planen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Insgesamt hat der Bundestag am 2. Juli 2020 rund 232 Millionen Euro für zusätzliche Lärm- und Erschütterungsschutzmaßnahmen investiert. Davon fließen rund 206 Millionen Euro in zusätzliche Schallschutzmaßnahmen, um den Lärm direkt an der Quelle zu reduzieren.
Das Lärmempfinden ist sehr individuell und wird von den Menschen unterschiedlich wahrgenommen – Person A nerven gewisse Geräusche, Person B wiederum stören sie gar nicht. Das macht es sehr schwierig, die Wirkung von Lärmschutzmaßnahmen zu beschreiben. Machen Sie sich selbst ein Bild und hören Sie rein.
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Mithilfe des Bundestagsbeschlusses vom 2. Juli 2020 können wir im Projekt nicht nur Lärmschutz über die gesetzlichen Vorgaben hinaus planen, sondern auch maximalen Erschütterungsschutz. Das heißt, wir planen die jeweils wirksamste Maßnahme für Sie.
Erschütterungen sind Schwingungen, die sich unter anderem durch Zugverkehr im Boden ausbreiten. Anwohnende an Schienenwegen können diese in ihren Wohnhäusern wahrnehmen. Bei Neu- und Ausbauprojekten der Deutschen Bahn sind Erschütterungen ein wichtiger zu berücksichtigender Aspekt.
Im Rahmen der Planungen zur Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung wurden zunächst Erschütterungsmessungen an Gebäuden in Trassennähe vorgenommen. Mit Hilfe der Messungen wurde die spezifische Ausbreitung der Schwingungen, welche je nach Bodenart unterschiedlich ist, ermittelt. Darauf aufbauend wurden Prognosen für die zukünftig geplanten Verkehre berechnet. Im letzten Schritt folgte eine Ableitung von möglichen Schutzmaßnahmen wie besohlte Schwellen oder ein Erschütterungstrog.
Betonschwelle mit einer dämpfenden Matte an der Unterseite, um Erschütterungen zu reduzieren.
Gleise, Schwellen und Schotter werden in einen Betontrog mit elastischer Kunststoffmatte eingefasst, um die Übertragung der Erschütterungen an den umliegenden Boden zu minimieren.
Das Umweltteam freut sich auf Ihre Nachricht: umwelt-fbq@deutschebahn.com