Der Projektraum der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung ist in zehn Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt, für die seit 2018 nach und nach die Planfeststellungsunterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingereicht wurden. Aufgrund der umfangreichen Änderungen, die sich durch den Bundestagsbeschluss im Jahr 2020 ergeben haben, mussten die Unterlagen teilweise nochmal komplett zurückgezogen und grundlegend überarbeitet werden. Im Anschluss werden die Unterlagen nochmal neu beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Aktuell wird dies nach und nach durchgeführt.
Wenn das Anhörungsverfahren für den jeweiligen PFA eingeleitet worden ist, liegen die Planfeststellungsunterlagen einen Monat lang in den entsprechenden Gemeinden entlang der Strecke öffentlich aus. Wo und wann genau die Auslegung stattfindet, geben die Anhörungsbehörde sowie die jeweilige Gemeinde bekannt. Auch auf unserer Webseite teilen wir die entsprechenden Informationen mit.
Privatpersonen haben die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Planungsunterlagen schriftlich bei der Anhörungsbehörde einzureichen. Diese werden im sogenannten „Erörterungstermin“ unter Leitung der Anhörungsbehörde mit der Vorhabenträgerin besprochen. Das Ergebnis des Anhörungsverfahrens ist für die Planfeststellungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Grundlage für Abwägung und Entscheidung.
Große Infrastrukturvorhaben bedeuten viele Betroffenheiten. Allein durch Menge und Komplexität der Einwendungen und Stellungnahmen benötigt ein Planfeststellungsverfahren, das einen rechtskräftigen Beschluss zum Ziel hat, viel Zeit.
Wird zudem gegen das Vorhaben geklagt, verzögert sich das ganze Verfahren nochmals – selbst wenn die Klagen abgewiesen werden.