Planung und Genehmigung

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Der Weg zur Baugenehmigung

Jedes Infrastrukturprojekt der Deutschen Bahn durchläuft einen vorgeschriebenen Planungs- und Genehmigungsprozess. Grundlage für die Planung bilden der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) sowie der Bedarfsplan zum Bundesschienenwege-Ausbaugesetz (BSchwAG). Die Pläne ermitteln den Bedarf an neuen Strecken und Verbindungen und tragen damit der künftigen Verkehrsentwicklung und dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen Rechnung.

Für die Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung gilt darüber hinaus die Beauftragung des Bundes auf Grundlage des Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark aus dem Jahr 2008.

Auf dieser Basis erstellt die DB InfraGO AG mit Unterstützung zahlreicher Gutachter:innen die Unterlagen für den Antrag auf Planfeststellung oder einfacher formuliert: für die Baugenehmigung der einzelnen Streckenabschnitte.

Schritt für Schritt zum neuen Schienenweg

Der Planungs- und Genehmigungsprozess

Planfeststellungsverfahren

Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren, das im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vorgeschrieben ist. Es folgt einem genau festgelegten Ablauf. Für jeden Planfeststellungsabschnitt der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung wird ein eigenes Verfahren durchgeführt.

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Anhörungsverfahren

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens werden die Planfeststellungsunterlagen öffentlich ausgelegt. Betroffene, wie Träger öffentlicher Belange (z. B. Verbände, Unternehmen, Naturschutzbehörden) oder Privatpersonen, können sich die gesamten Unterlagen anschauen und Einwendungen dagegen einreichen.

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Bundestagsbeschluss

Durch eine Parlamentarische Befassung wird der Deutsche Bundestag bei der Realisierung von Aus- oder Neubauprojekten stärker eingebunden und erhält ein zusätzliches Mitspracherecht. Ziel der Parlamentarischen Befassung ist es, den Bau zu beschleunigen und Verzögerungen zu vermeiden.

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