Raumordnungsverfahren
2010
Aufgrund der Sorge vor zurückkehrendem Lärm des Schienengüterverkehrs in den Bäderorten der Lübecker Bucht führte das Land Schleswig-Holstein von 2010 bis 2014 ein Raumordnungsverfahren durch. Aus dem ursprünglich beauftragten zweigleisigen Ausbau der vorhandenen 88 Kilometer langen Strecke wurde eine insgesamt 55 Kilometer lange Neubaustrecke definiert mit Umfahrung der Bäderorte sowie von Oldenburg i. H. und Großenbrode.