Schienenanbindung

Der 19 Kilometer lange Tunnel, den unsere dänischen Partner unter der Ostsee bauen, ist sicherlich ein beeindruckendes und technisch höchst anspruchsvolles Bauwerk. Für sich allein genommen könnte er aber keinen Beitrag zur Erreichung unserer Ziele leisten. Denn dazu bedarf es einer leistungsfähigen, durchgehenden Infrastruktur, die die Verkehre auch jenseits der Küsten schnell und zuverlässig weiter zu ihrem Bestimmungsort bringt.

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Deutschland hat sich im Staatsvertrag dazu verpflichtet, die Bahnstrecke zwischen Lübeck und Puttgarden zweigleisig auszubauen und zu elektrifizieren. Wo diese Strecke künftig verlaufen kann, wurde im Vorfeld im Rahmen eines umfangreichen Raumordnungsverfahrens (ROV) des Landes Schleswig-Holstein zusammen mit den betroffenen Menschen, Kommunen und Behörden vor Ort erörtert. Die DB Netz AG ist Vorhabenträgerin für die insgesamt 10 Abschnitte, in welche die Strecke unterteilt ist. Auf dieser Basis hat die Deutsche Bahn alle Daten, Pläne und Dokumente erarbeitet, die für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens nötig sind.

Das ROV resultierte in umfangreichen Projektanpassungen: 55 Kilometer Neubau auf der ursprünglich reinen 88 km langen Ausbaustrecke; Aufnahme des Güterbahnhofs Lübeck in den Projektumfang, Bündelung der Verkehrsträger durch Heranrücken an die Bundesautobahn A1.

Der Ausbau der insgesamt 88 Kilometer langen Strecke umfasst nach diesem Planungsstand u.a.

  • 55 km Neubau
  • 30 km Ausbau Bestandstrasse
  • 29 km Schallschutzwände
  • 160 km Gleise
  • 172 km Oberleitung
  • 80 Brücken
  • 6 Haltepunkte
  • 6,5 Mio. m³ Erdbewegungen
  • 5 Autobahnanschlüsse

Die Genehmigungsunterlagen werden derzeit jedoch erneut überarbeitet. Im Zuge der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, hat sich das Dialogforum dafür eingesetzt, dass entlang der Strecke Maßnahmen über den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden. Möglich macht das der Prozess der Parlamentarischen Befassung, der für sogenannte Bedarfsplanvorhaben geschaffen wurde. Die Deutsche Bahn hat die Region bei der Aufstellung ihrer Forderungen mit Fachexpertise unterstützt. Basierend auf dem Forderungskatalog des Dialogforums hat der Bundestag am 2. Juli 2020 entschieden, für einen Großteil dieser Forderungen – insbesondere nach zusätzlichem Lärmschutz – 232 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.

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