PFA 2: Sierksdorf, Neustadt i.H., Altenkrempe

Der circa 12 Kilometer lange Planfeststellungsabschnitt (PFA) beginnt nördlich von Haffkrug, umfasst die Bereiche der Bahnhöfe Sierksdorf und Neustadt (Holst) und endet in der Gemeinde Altenkrempe im Bereich der Niederung Kremper Au.

In diesem PFA handelt es sich vorwiegend um einen Neubau von zwei durchgehenden Gleisen, beziehungsweise in Teilbereichen um den Neubau eines zweiten durchgehenden Gleises an der Bestandsstrecke. Nördlich von Haffkrug wird die neue Trasse über einen neuen Abzweig mit der vorhandenen eingleisigen Strecke nach Neustadt verbunden. Die Stecke wird durchgängig elektrifiziert.

Für Großansicht bitte klicken

Maßnahmen

Im PFA 2 sind insgesamt elf neue Brückenbauwerke geplant.

Folgende neue Eisenbahnüberführungen (EÜ) sind vorgesehen:
  • EÜ Bäderstraße K 45
  • EÜ Sierhagener Weg
  • EÜ Jarkauer Weg
  • EÜ Lachsau (Lachsbach)
  • EÜ Hasselburggraben
Zu den neuen Straßenüberführungen (SÜ) zählen:
  • SÜ Altonaer Weg
  • Überwerfungsbauwerk (Ü-BW) Altonaer Weg
  • SÜ Autobahnbauwerk (A-Bw) BAB A1
  • SÜ An der Bundesstraße L309
  • SÜ Neustädter Straße

Des Weiteren wird der bestehende Bahnübergang Hasselburg zurückgebaut und durch eine SÜ Milchstraße ersetzt.

Bedingt durch die Elektrifizierung werden auf der Strecke zwischen Haffkrug und Neustadt (Holst) zwei Bahnübergänge (BÜ) technisch angepasst:
  • BÜ Seeblick
  • BÜ Holmer Weg
Zudem werden folgende Bestandsbrücken zwischen Haffkrug und Neustadt (Holst) infolge der Elektrifizierung der Strecke angepasst bzw. nachgerüstet:
  • EÜ Altonaer Weg
  • SÜ Professor-Haas-Straße (K45)
  • EÜ Fahrenkrog
  • EÜ Am Holm

PFA 2 beinhaltet zwei Bestandshaltepunkte in Sierksdorf und in Neustadt.

In dem Abschnitt werden insgesamt Lärmschutzwände von rund 2,4 Kilometer Länge gebaut (Stand Lärmschutzkonzept 2019).

Hinweis

Die Planfeststellungsunterlagen des PFA 2 werden aufgrund der umfangreichen Änderungen aus dem Bundestagsbeschluss beim Eisenbahnbundesamt neu eingereicht. Die Unterlagen befinden sich in Vorbereitung mit diesen eingearbeiteten Änderungen neu ausgelegt zu werden.

Mehr Informationen zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens finden Sie hier.
Wie Sie sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens einbringen können, erfahren Sie hier.

Für die volle Funktionsfähigkeit und eine fehlerfreie Darstellung der Website verwenden Sie bitte Microsoft Internet Explorer Version 10 oder höher oder eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Safari oder Opera.