PFA 6: Fehmarn inkl. Elektrifizierung der bestehenden Fehmarnsundbrücke

Der Ausbauabschnitt des Planfeststellungsabschnitts 6 umfasst die Insel Fehmarn einschließlich der Fehmarnsundbrücke.

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Maßnahmen

Die Strecke des PFA 6 betrifft einen circa 11,4 Kilometer langen Abschnitt. Hier ist ein zweigleisiger Ausbau und die Elektrifizierung der Bestandsstrecke geplant. Ebenso werden Maßnahmen zum Lärmschutz ergriffen.

  • Circa 1,6 Kilometer Lärmschutzwände
  • Anpassungen (kein Neubau) Straßenüberführung L 209 und L 217
  • Rückbau Betriebsbahnhof Strukkamp und Betriebsbahnhof Burg (Fehmarn) West

Die Planfeststellungsunterlagen des PFA 6 wurden im April 2018 zur Prüfung beim Eisenbahnbundesamt (EBA) eingereicht. Im Rahmen des Planänderungsverfahrens wurden die Änderungen, die aus dem Bundestagsbeschluss resultierten, eingepflegt.

Das Anhörungsverfahren wurde nach Abschluss der Erörterungstermine und der Online-Konsultation im Februar 2023 abgeschlossen.

Die Unterlagen für den PFA 6 wurden vom 31. August bis 30. September 2020 nach Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) ausgelegt. Die Einwendungsfrist endete am 14. Oktober 2020. Die zweite Auslegung der Unterlagen der 1. Planänderung für den PFA 6 hat vom 10. Januar 2022 bis zum 9. Februar 2022 nach PlanSiG stattgefunden.

Näheres dazu finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung und in dieser Übersicht.

Mehr Informationen zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens finden Sie hier.
Wie Sie sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens einbringen können, erfahren Sie hier.

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