Flächenmanagement und Grunderwerb
Aus- und Neubau von Schieneninfrastruktur bedeutet mehr als nur den Bau neuer Gleise. Dazu gehören auch Bahndämme und Brücken, die Modernisierung von Bahnhöfen, die Aufstellung von Oberleitungen, die Einrichtung von Rettungswegen entlang der Strecke und vieles mehr. Alle diese Maßnahmen brauchen Platz. Hinzu kommen sogenannte Ausgleichs- und Ersatzflächen, die die Bahn laut Gesetz beschaffen und anlegen muss, wenn durch den Aus- oder Neubau Eingriffe in Natur und Landschaft unvermeidbar sind. Bei großen Baumaßnahmen wie der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung ist dies ein wesentlicher Faktor.
Es ist daher teilweise nötig für die geplanten Maßnahmen Flächen von Privatpersonen, Kommunen, dem Land oder sonstigen Eigentümern und Nutzern in Anspruch zu nehmen – sei es nun vorübergehend oder auf Dauer. Aus dieser Vielzahl an Einzelfällen, Beteiligten, Interessen und der komplexen und teils langwierigen juristischen Vorgänge ergibt sich ein erheblicher sowie zeitintensiver Abstimmungsbedarf. Das ist der Grund dafür, dass das Flächenmanagement einen so wichtigen Platz bei den Planungen von Großprojekten einnimmt.
DB-Flächenmanagerin Karen Möhlenbrock ist in diesem Prozess für Landwirte und andere Beteiligte die Ansprechpartnerin für die Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung. Sie kümmert sich um Themen wie Ausgleichs- und Kompensationsflächen sowie Flächeninanspruchnahmen im Zuge der Baumaßnahme. Hier beantwortet Sie die oft gestellte Fragen zum Flächenmanagement.
Es geht zum einen um Flächen für den Umweltschutz, hier Ausgleichsflächen für Flora und Fauna. Dann benötigen wir Flächen für die Bauvorbereitung sowie natürlich auch für den Bau selbst und damit die neue Strecke.
Wir agieren nach den Vorgaben, die sich aus dem Allgemeinen Eisenbahngesetz sowie aus den Inhalten des Staatsvertrags mit dem Königreich Dänemark ergeben.
Wir gehen auf Flächeneigentümer zu, sobald wir konkrete Rahmenbedingungen wie beispielsweise Zeitpläne benennen können. Aber auch umgekehrt kommt es vor, dass wir von Landwirten kontaktiert werden. Wir freuen uns über jede Kontaktaufnahme.
Wir unterscheiden verschiedene Arten der Inanspruchnahme. Dies sind eine vorübergehende Inanspruchnahme, eine dingliche Sicherung und den Ankauf von Flächen. Die Art der Inanspruchnahme ist abhängig von der geplanten Nutzung.
Es werden Wertgutachten bei unabhängigen und vereidigten Gutachtern beauftragt. Gern können die Flächeneigentümer einen entsprechenden Gutachter benennen.
Wir gehen fest davon aus, dass wir uns mit den Flächeneigentümern einigen werden.
Die Gutachter schauen sich die Flächen an und wenden dann die LandR19 an. Diese ist die Entschädigungsrichtlinie für die Landwirtschaft, die in Deutschland Anwendung findet.
Wir arbeiten unter anderem mit Ökokonto-Maklern, der Landwirtschaftskammer, der Landgesellschaft Schleswig-Holstein, aber auch mit der Ausgleichsagentur Stiftungsland, der BIMA und der UNB Schleswig-Holstein zusammen.