Genehmigungsverfahren
Eisenbahninfrastrukturprojekte werden auf der Grundlage des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) und des Bedarfsplans zum Bundesschienenwege-Ausbaugesetz (BSchwAG) geplant. Diese Pläne enthalten unter anderem Prognosen für die Verkehrsentwicklung, die für die folgenden Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren relevant sind. Damit wird dem erwarteten Verkehrsaufkommen, den steigenden Ansprüchen an die Infrastruktur und einer umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsabwicklung Rechnung getragen. Diese Daten bilden auch die Basis für die Dimensionierung des Schall- und Erschütterungsschutzes sowie für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit und der FFH-/Vogelschutzverträglichkeit.
Für die Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung gilt darüber hinaus die Beauftragung des Bundes auf Grundlage des Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark aus dem Jahr 2008.
Auf dieser Basis erstellt die DB Netz AG mit Unterstützung zahlreicher Gutachter die Unterlagen für den Antrag auf Planfeststellung, oder allgemeinverständlicher für die Baugenehmigung der einzelnen Streckenabschnitte. Wie dies genau abläuft erfahren Sie hier.
Neue Strecken oder wesentliche Änderungen an vorhandenen Strecken dürfen nur gebaut werden, wenn die aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehenden Planunterlagen durch das Eisenbahn-Bundesamt genehmigt wurden. Zweck der Planfeststellung ist es, alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen, ohne dass es noch weiterer öffentlicher Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden bedarf. Der Planfeststellungsbeschluss entspricht demnach einer Baugenehmigung. Mehr zum Ablauf des Planfeststellungsverfahren und wie Sie Ihre Belange im Zuge des Anhörungsverfahrens einbringen erfahren Sie hier.