Anhörungsverfahren

Ihre Argumente sind uns wichtig

Mit den Planfeststellungsunterlagen wird es konkret: Wo genau liegen künftig die Gleise der Schienenanbindung, welche Auswirkungen hat das für Mensch und Umwelt, wo sind Lärmschutzwände geplant, wie werden die Kreuzungen zwischen Straße und Schiene ausgebaut, wo werden die Stationen an der Strecke liegen, welche Flächen werden für die Baulogistik gebraucht?

Diese und viele Fragen mehr werden in den Planfeststellungsunterlagen beantwortet, die die DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einreicht. Alle Unterlagen werden vom Eisenbahn-Bundesamt auf Vollständigkeit, Plausibilität und technische Realisierbarkeit geprüft. Danach leitet es die Unterlagen an die Anhörungsbehörde des Bundeslandes weiter, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt.

Die zuständige Landesbehörde für die Schienenanbindung FBQ ist für die meisten Abschnitte das Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) des Landes Schleswig-Holstein. Für die Abschnitte 1.1, 1.2 und 2 wurde Ende 2020 das Eisenbahn-Bundesamt, die Planfeststellungsbehörde, zusätzlich auch als Anhörungsbehörde festgelegt. Die Anhörungsbehörde führt das Anhörungsverfahren selbständig und eigenverantwortlich durch. Dazu gehört unter anderen die Offenlage der Planunterlagen in den entsprechenden Gemeinden.

Privatpersonen und Träger öffentlicher Belange (Behörden und andere Stellen) können sich die gesamten Unterlagen ansehen und Einwendungen schriftlich bei der Anhörungsbehörde einreichen. Diese werden von der DB Netz AG erwidert und im sogenannten „Erörterungstermin“ unter Leitung der Anhörungsbehörde mit allen Beteiligten besprochen.

Wann und wo werden die Unterlagen ausgelegt?

Der Projektraum ist in zehn Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt, die sich nach den Grenzen der betroffenen Gemeinden bzw. Verwaltungseinheiten richten. Wenn das für den jeweiligen PFA eingeleitet worden ist, liegen die Planfeststellungsunterlagen einen Monat lang in den Gemeinden entlang der Strecke öffentlich aus. Wann und wo die Auslegung in den einzelnen PFA stattfindet bzw. bereits stattgefunden hat, sehen Sie hier in unserer Übersicht.

PFA Lübeck

Der Ausbau/Neubau der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung bringt einen Anstieg des Zugverkehrs mit Auswirkungen auf die südlich an Lübeck anschließenden Bahnstrecken Richtung Hamburg, Büchen und Bad Kleinen mit sich.

Die Planfeststellungs-Unterlagen wurden Ende November 2020 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Nach der dortigen Prüfung werden die Unterlagen an die zuständige Anhörungsbehörde übergeben.

PFA 1.1 Bad Schwartau

Der Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.1 umfasst die Bahnstrecke im Stadtgebiet von Bad Schwartau. Da der Bundestag für den Bereich des ehemaligen PFA 1 (heute PFA 1.1 und 1.2) Maßnahmen über den gesetzlichen Vorgaben bewilligt hat, die umfassende Planungsänderungen mit sich bringen, wurde der Abschnitt noch einmal geteilt. Auf diese Weise wird der aufwendigen Überarbeitung der Unterlagen Rechnung getragen, die zurzeit läuft. Für Bad Schwartau wird im Bereich der Kaltenhöfer Straße als größte Änderung nun eine 3,20-Meter-Tieferlegung der Gleise geplant. Wenn die Unterlagen überarbeitet sind, werden sie beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. 

PFA 1.2 Ratekau, Timmendorfer Strand, Scharbeutz

Der Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.2 umfasst den Bereich von Ratekau bis Scharbeutz. Da der Bundestag für den Bereich des ehemaligen PFA 1 (heute PFA 1.1 und 1.2) Maßnahmen über den gesetzlichen Vorgaben bewilligt hat, die umfassende Planungsänderungen mit sich bringen, wurde der Abschnitt noch einmal geteilt. Auf diese Weise wird der aufwendigen Überarbeitung der Unterlagen Rechnung getragen, die zurzeit läuft. Für den PFA 1.2 hat der Bundestag unter anderem die Gelder für die von der Region geforderte Umfahrung des Ratekauer Ortsteils Ruppersdorf in Aussicht gestellt. Wenn die Unterlagen überarbeitet sind, werden sie beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht.

PFA 2: Sierksdorf, Neustadt i.H., Altenkrempe

Der circa zwölf Kilometer lange Planfeststellungsabschnitt 2 beginnt nördlich von Haffkrug, umfasst die Bereiche der Bahnhöfe Sierksdorf und Neustadt (Holst) und endet in der Gemeinde Altenkrempe im Bereich der Niederung Kremper Au.

Die Planfeststellungsunterlagen werden zurzeit auf Basis des Bundestagsbeschlusses überarbeitet. Nach Fertigstellung werden sie beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht.

PFA 3: Schashagen, Beschendorf, Manhagen, Lensahn, Damlos

Der circa 15,1 Kilometer lange Planfeststellungsabschnitt 3 beginnt im Bereich der Niederung Kremper Au, umfasst den Bereich des Haltepunkts Lensahn und endet südlich der Straßenüberführung (SÜ) A1 bei Lübbersdorf.

Der Antrag auf Planfeststellung wurde für diesen Abschnitt beim Eisenbahnbundesamt gestellt. Die Unterlage wurde an die Anhörungsbehörde, das schleswig-holsteinische Amt für Planfeststellung Verkehr, übersandt. Vom 28. Februar bis zum 27. März 2023 wurden die Unterlagen für den PFA 3 öffentlich ausgelegt. Sie waren in diesem Zeitraum sowohl digital unter planfeststellung.bob-sh.de veröffentlicht als auch bei den folgenden Auslegungsstellen einzusehen:

  • Amt Lensahn (Eutiner Str. 2, 23738 Lensahn)
  • Amt Ostholstein-Mitte (Am Ruhsal 2, 23744 Schönwalde a. B.)
  • Stadt Oldenburg i. H. FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung (Markt 27, 23758 Oldenburg i. H.)
  • Verwaltungsgemeinschaft Grömitz (Kirchenstr. 11, 23743 Grömitz)
  • Stadtverwaltung Eutin (Lübecker Str. 17, 23701 Eutin)

Als Service der DB Netz AG waren die veröffentlichten Unterlagen zusätzlich in einem digitalen Planungsordner online einsehbar.

Hinweis: Für das Genehmigungsverfahren maßgebend ist der Inhalt der durch die Behörden veröffentlichten Unterlagen.

Die Einwendungsfrist endete am Dienstag, den 11. April 2023.

In einem kompakten Handzettel (Link) haben wir die wichtigsten Informationen zur Offenlage im PFA 3 ergänzt. Hier finden Sie außerdem die Präsentation zur Informationsveranstaltung, die im Vorfeld der Auslegung am 10. Januar 2023 in Lensahn stattgefunden hat.

PFA 4: Oldenburg i.H., Göhl

Der Planfeststellungsabschnitt 4 umfasst den Neubau- und Ausbauabschnitt im Bereich Oldenburg i.H. und Göhl.

Der Antrag auf Planfeststellung wurde für diesen Abschnitt beim Eisenbahnbundesamt gestellt. Im Sommer 2020 wurde die Planfeststellungsunterlage an das schleswig-holsteinische Amt für Planfeststellung Verkehr als zuständige Anhörungsbehörde übersandt. Die Unterlagen für den PFA 4 wurden vom 22. September bis zum 21. Oktober 2021 nach Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) ausgelegt.

In dieser Zeit waren die Dokumente digital unter planfeststellung.bob-sh.de abrufbar. Als Service der DB Netz AG waren die Unterlagen zusätzlich in einem digitalen Planungsordner unter https://tinyurl.com/FBQ-PFA4 einsehbar. Hinweis: Maßgeblich ist der Inhalt der durch die Behörden veröffentlichten Unterlagen. Die Einwendungsfrist endete am 4. November 2021. Aktuell beantwortet die DB Netz AG die Einwendungen und Stellungnahmen.

In einem kompakten Handzettel haben wir die wichtigsten Informationen zur Offenlage im PFA 4 zusammengefasst.

Außerdem erklären wir Ihnen in unserem Videoclip, wie die Unterlagen aufgebaut sind und was Sie wo finden:

Hier finden Sie die Präsentation aus dem Video zum Download (3,0 MiB)

PFA 5.1: Heringsdorf, Neukirchen

Im Planfeststellungsabschnitt 5.1 verläuft die Eisenbahnstrecke durch die Gemeinden Heringsdorf und Neukirchen. Der Verlauf entspricht dem der bestehenden Eisenbahnstrecke.

Der Antrag auf Planfeststellung wurde für diesen Abschnitt beim Eisenbahnbundesamt gestellt. Die Plausibilitätsprüfung läuft derzeit. Im Nachgang wird die Planfeststellungsunterlage an die Anhörungsbehörde übersandt. Diese plant in Abstimmung mit den auslegenden Stellen die Auslegung der Unterlagen im Zuge des Anhörungsverfahrens. Sobald die Termine feststehen, werden sie hier ergänzt.

PFA 5.2: Großenbrode inkl. neuer gemeinsamer Haltepunkt Großenbrode-Heiligenhafen

Im Planfeststellungsabschnitt 5.2 verläuft die Eisenbahnstrecke durch die Gemeinde Großenbrode. Es handelt sich größtenteils um Neubaubereiche, da die Ortslage Großenbrode nördlich umfahren wird.

Der Antrag auf Planfeststellung wurde für diesen Abschnitt beim Eisenbahnbundesamt gestellt. Die Unterlage wurde Ende Dezember an die Anhörungsbehörde übergeben.

Die Unterlagen werden vom 14. August 2023 (Montag) bis einschließlich 13. September 2023 (Mittwoch) digital unter planfeststellung.bob-sh.de veröffentlicht. Gleichzeitig können die Unterlagen in diesem Zeitraum auch bei den folgenden Auslegungsstellen einsehen:

  • Stadt Oldenburg in Holstein (Markt 27, 23578 Oldenburg in Holstein)
  • Amt Lensahn (Eutiner Straße 2, 23738 Lensahn)
  • Amt Ostholstein-Mitte (Am Ruhsal 2, 23744 Schönwalde am Bungsberg)
  • Amt Oldenburg-Land (Hinter den Höfen 2, 23578 Oldenburg in Holstein)
  • Gemeinde Malente (Bahnhofstraße 40, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen)

Als Service der DB Netz AG sind die veröffentlichten Unterlagen zusätzlich in einem digitalen Planungsordner online einsehbar. Der digitale Planungsordner ist unter diesem Link zu finden.

Hinweis: Für das Genehmigungsverfahren maßgebend ist der Inhalt der durch die Behörden veröffentlichten Unterlagen.

Die Einwendungsfrist endet am Mittwoch, den 27. September 2023.

Weitere Informationen zu Beteiligungsmöglichkeiten und -fristen finden Sie in diesem Dokument.

PFA 6: Fehmarn inkl. Elektrifizierung der bestehenden Fehmarnsundbrücke

Der Planfeststellungsabschnitt 6 umfasst die Insel Fehmarn einschließlich der Fehmarnsundbrücke/Teile von Großenbroderfähre.

Die Planunterlagen wurden vom 31.08. bis zum 30.09.2020 erstmals ausgelegt. Die Einwendungsfrist endete am 14. Oktober 2020.

Die Unterlagen der 1. Planänderung für den PFA 6 werden vom 10. Januar 2022 bis zum 9. Februar 2022 nach PlanSiG ausgelegt.

Näheres dazu finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung und in dieser Übersicht.

PFA Sundquerung

Für den Planfeststellungsabschnitt Sundquerung wurde nach dem Variantenentscheid im März 2020 Ende des Jahres die Vorplanung abgeschlossen. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit dem Planungspartner DEGES ist gestartet.

Jedes Argument zählt: Das Einwendungsmanagement bei der DB Netz AG

Das Anhörungsverfahren endet damit, dass die Anhörungsbehörde ihre abschließende Stellungnahme formuliert und sie an das EBA sendet.

Anhand der Unterlagen, welche Anhörungsbehörde und Vorhabenträger vorlegen, stellt das EBA die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange fest. Aufgabe ist es dabei, die betroffenen Belange durch Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen zum Ausgleich zu bringen. Durch geeignete Auflagen und Vorkehrungen stellt die Behörde sicher, dass Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden.

Der Planfeststellungsbeschluss regelt die öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Vorhabenträger und den von dem Plan Betroffenen und erteilt dem Vorhabenträger für den jeweils betroffenen Abschnitt Baurecht.

Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Unser Clip erklärt kurz und verständlich das Wichtigste zum Planfeststellungsverfahren in unserem Projekt: Wie läuft das Verfahren ab? Wie können sich Betroffene einbringen?

 

Sie haben Fragen zu Beteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahren? Schreiben Sie uns, wir helfen Ihnen gerne: anbindung-fbq@deutschebahn.com

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