Parlamentarische Befassung und Bundestagsbeschluss

Die Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung ist im vordringlichen Bedarf des geltenden Bedarfsplans des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) enthalten. Die bundesseitige Finanzierung ist daher für dieses Projekt in der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) geregelt. Laut §5 der BUV ist für Bedarfsplanprojekte nach Abschluss der Leistungsphasen 1/2 eine Parlamentarische Befassung vorgesehen.

Im Zuge der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und in Vorbereitung dieser Parlamentarischen Befassung hat sich die DB Netz AG intensiv mit den Gemeinden, dem Kreis Ostholstein, der Landesregierung sowie der Landes- und Bundespolitik ausgetauscht. Bei der Formulierung von Forderungen der Region, die über das gesetzliche Maß hinaus gehen, hat die DB Netz AG mit Fachexpertise unterstützt. So konnten die Forderungen im Vorfeld bezüglich ihrer Machbarkeit, Kosten und Bauzeit betrachtet und durch den Projektbeirat zu Kernforderungen gebündelt werden. Die DB Netz AG hat diese, in der Vorzugsvariante nicht berücksichtigten Forderungen, in ihrem Bericht an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, ehemals BMVI) zusammengefasst.

Darauf basierend, hat die Bundesregierung den Bundestag am 28.05.2020 in ihrem „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausbaustrecke/ Neubaustrecke Hamburg – Lübeck – Puttgarden“ (Bundestagsdrucksache 19/19500) über die Forderungen der Region unterrichtet. Am 2. Juli 2020 hat der Bundestag 232 Mio. Euro für Maßnahmen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus freigegeben (Beschluss 19/20624).

Kernforderung 1 – Lärmschutz

  • Entlang der gesamten Strecke wird Vollschutz geplant. Das bedeutet, dass die vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte durch bauliche Schutzmaßnahmen wie Schallschutzwände eingehalten werden.
  • Aufgrund ihrer touristischen Bedeutung für die Region werden für betroffene Campingplätze ebenfalls bauliche Lärmschutzmaßnahmen geplant, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen.
  • Für die Stadt Lübeck werden umfangreich bauliche Schallschutzmaßnahmen geplant.

Kernforderung 2 – Schutz vor Erschütterungen

  • Im Bereich der Neu- und Ausbaustrecke werden zusätzliche Schutzmaßnahmen geplant.

Kernforderung 3 – Trassenverlauf

  • Im Stadtgebiet von Bad Schwartau und Sierksdorf werden die Gleise tiefergelegt.
  • In Ratekau wird der Ortsteil Ruppersdorf durch eine Streckenverlegung umfahren.

Kernforderung 5 – Kernforderungen bezüglich der Fehmarnsundquerung

  • Die Kernforderungen zu Lärm- und Erschütterungsschutz werden auch im Bereich der neuen Fehmarnsundquerung umgesetzt.

Hinsichtlich der Kernforderung 4 – Kostenbeteiligung der Kommunen verweist der Bundestag in seinem Beschluss auf eine Novellierung des EKrG im Zuge der Planungsbeschleunigungsgesetzgebungen des Klimapakets, nach der sich die Forderung der Kommunen nach der Befreiung von der Kostenbeteiligung an Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen erübrigt hat. Zur finanziellen Entlastung der Kommunen bei der Bahnhofsumfeldgestaltung stellen sowohl das Land Schleswig-Holstein als auch der Bund zusätzliche Mittel bereit.

Mehr dazu finden Sie auf der Seite des Verkehrsausschusses des deutschen Bundestages.

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