Planänderungsverfahren

In einem laufenden Planfeststellungsverfahren kann es immer wieder zu Anpassungen in den Planfeststellungsunterlagen kommen. Die geschieht beispielsweise infolge von Abstimmungsgesprächen, der Bearbeitung von Einwendungen oder bei der Optimierung von Planungsbestandteilen und kann sich konkret in der geänderten Inanspruchnahme eines Grundstücks, der Verlegung einer Baustraße oder aktualisiertem Kartenmaterial zeigen.

Diese Anpassungen müssen jedoch von der DB Netz AG als Vorhabenträgerin formal in das Verfahren eingebracht werden: entweder im Rahmen eines Blaudrucks (wenn die Änderung vor dem Planfeststellungsbeschluss erfolgt; Änderungen werden üblicherweise in blauer Farbe in die Unterlagen eingearbeitet) oder nach einem Planfeststellungsbeschluss im Zuge eines Planänderungsverfahrens.

Bürgerinnen und Bürger, die von einer Änderung der Planfeststellungsunterlagen betroffen sind, werden informiert und erhalten somit die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Planänderungen einzureichen.

Die Abläufe der beiden Verfahren stellen sich folgendermaßen dar:

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