Das Planfeststellungsverfahren
Nach einer intensiven Planungsphase sind im Frühjahr 2018 die Unterlagen für die ersten Planfeststellungsabschnitte eingereicht worden. Hier beantworten wir in aller Kürze die wichtigsten Fragen zum Planfeststellungsverfahren (PFV).
Was ist ein Planfeststellungsverfahren?
Das Planfeststellungsverfahren (PFV) ist ein förmliches Verwaltungsverfahren. Es stellt sicher, dass ein geplantes Bauvorhaben alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und alle öffentlichen und privaten Betroffenheiten abgewogen und berücksichtigt werden.
Wie ist der Stand der Planungen, wann starten die Planfeststellungsverfahren?
Der Projektraum ist in zehn Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt, für die seit Frühjahr 2018 nach und nach die Planfeststellungsunterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingereicht werden.
Wie und wann kann ich meine Belange einbringen?
Wenn das für den jeweiligen PFA eingeleitet worden ist, liegen die Planfeststellungsunterlagen einen Monat lag in den Gemeinden entlang der Strecke öffentlich aus. Wo und wann genau die Auslegung stattfindet, wird im Amtsblatt der jeweiligen Gemeinde bekannt gemacht und zusätzlich auf dieser Website mitgeteilt.
Privatpersonen haben die Möglichkeit, Einwendungen schriftlich bei der Anhörungsbehörde einzureichen. Diese werden im sogenannten „Erörterungstermin“ unter Leitung der Anhörungsbehörde mit dem Vorhabenträger besprochen. Das Ergebnis des Anhörungsverfahrens ist für die Planfeststellungsbehörde, das EBA, Grundlage für Abwägung und Entscheidung.
Warum dauern solche Verfahren so lange?
Große Infrastrukturvorhaben bedeuten viele Betroffenheiten. Allein durch Menge und Komplexität der Einwendungen und Stellungnahmen benötigt ein Planfeststellungsverfahren, das einen rechtssicheren Beschluss zum Ziel hat, relativ viel Zeit.
Wird zudem der Klageweg beschritten, verzögert sich das Verfahren nochmals – selbst wenn die Klagen abgewiesen werden.
Wie läuft das Planfeststellungsverfahren im Projekt FBQ ab?
Eine Besonderheit beim Projekt FBQ ist, dass sich der Bundestag mit den übergesetzlichen Forderungen der Region befasst und parallel zum Planfeststellungsverfahren darüber entscheidet. Daher wird das Verfahren entsprechend ausgeweitet, wie in den Schritten 5, 6 und 7 dargestellt.