Bürgerbeteiligung zur neuen Sundquerung - DB fühlt sich im Variantenvergleich bestätigt
Die geplante neue Sundquerung ist eines der zentralen Anliegen der Ostholsteiner im Zuge der neuen Nord-Süd-Verbindung auf der Vogelfluglinie. Sie interessiert zum einen, ob die Sundbrücke erhalten bleibt – und natürlich möchten sie auch erfahren, welches Bauwerk neu entstehen wird. Denn die Traglasten der Zukunft, insbesondere beim Schienengüterverkehr, kann die Bestands-Brücke nicht mehr tragen.
Bei zwei öffentlichen Veranstaltungen im April und im September dieses Jahres wurden die Bürger am Prozess des Variantenentscheids beteiligt. Sie durften Wünsche und Kriterien benennen, die ihnen für die neue Querung wichtig sind. „Die Wünsche wurden von uns aufgenommen und von unserem Gutachter mit dem bestehenden Kriterienkatalog abgeglichen“, beschreibt DB-Teamleiterin Heike Timm. Diese würden allesamt in den Prozess einfließen, in dem die vier Hauptvarianten bis Ende Oktober von externen Planungsbüros ermittelt werden. Sprich, dann sollen der beste Bohr-, der beste Absenktunnel, die beste kombinierte und die besten getrennten Brücken feststehen.
Beim Abgleich der Bürger-Kriterien (37 unterschiedliche benannt) stellte der Gutachter zudem fest, dass diese bereits bis auf eine Ausnahme im DB-Kriterienkatalog (insgesamt 230) enthalten waren. Ausnahme: Die Bäderbahn solle erhalten bleiben… Die Kriterien der Bürger mit dem Vermerk, wo sich diese im Kriterienkatalog wiederfinden, sind weiter unten aufgeführt.
Beispiel Kriterium Bürger:
Der Flächenbedarf ist im Rahmen des Variantenvergleichs ein Kriterium im Wirkungsbereich „Raumstrukturelle Belange“. Weiterhin wird im Wirkungsbereich „Umweltbelange“ dieser Aspekt beim Schutzgut „Fläche“ mit betrachtet. Dabei wird ein geringerer Flächenbedarf als vorteilhaft gewertet.
Ziel ist es nun von beiden Vorhabenträgern, dem LBV SH und der DB, die Ergebnisse zeitnah der Öffentlichkeit zu präsentieren. Im zweiten Schritt der Bürgerbeteiligung soll ein vom Dialogforum benanntes Gremium (Runder Tisch) den Weg hin bis zur endgültigen Vorzugsvariante (aus den 4 benannten) begleiten.
Hier können Sie sich den kompletten Kriterienkatalog mit insgesamt 230 Kriterien in sechs Kategorien herunterladen.
Die Stadt Fehmarn weist im Bereich der Sundküste einen eher ländlichen Charakter auf. Die Wirkungen der neuen Bauwerke auf das Landschaftsbild werden mit den Kriterien des Schutzgutes Landschaft (Kriterium 4.4.1.3) im Wirkungsbereich „Umweltbelange“ und mögliche visuellen Störungen mit dem Kriterium 4.1.1.3 im Variantenvergleich bewertet.
Ist mit Landschaftsplanung die Wirkung auf das Landschaftsbild gemeint, so werden die Wirkungen der neuen Bauwerke auf das Landschaftsbild mit den Kriterien des Schutzgutes Landschaft (Kriterium 4.4.1.3) im Wirkungsbereich „Umweltbelange“ bewertet.
Die Straßenanbindung der Stadt Fehmarn an das Festland und damit auch die Belieferung der Betriebe wird während der gesamten Bauzeit durchgehend aufrechterhalten.
Im Zuge des laufenden Planungsprozesses und der hierbei erfolgenden Variantenauswahl erfolgt eine frühzeitige Bürgerbeteiligung, z. B. im Rahmen der Infoveranstaltungen. Anregungen, Vorschläge und Kritik werden von den Vorhabenträgern aufgenommen und im Planungsprozess geprüft und einbezogen.
Bei jeder der betrachteten vier Grundsatzlösungen werden jeweils auch Varianten betrachtet, die den Erhalt des Bestandsbauwerkes beinhalten, zum einen im Planungsfall B für 30 Jahre (Nutzung für eine Richtungsfahrbahn der B 207), zum anderen im Planungsfall c für 130 Jahre (Nutzung durch den langsamen Verkehr).
Neu zu errichtende Brückenbauwerke weisen mindestens die gleiche lichte Höhe und lichte Weite wie das Bestandsbauwerk auf. Einschränkungen der Schifffahrt gegenüber der Bestandssituation sind dadurch ausgeschlossen.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Schallschutz wird in jedem Fall gewährleistet. Über die Zulässigkeit von übergesetzlichen Maßnahmen wird der Bundestag zu gegebener Zeit entscheiden. Im Zuge des Variantenvergleichs wurde ein Vollschutz für Gebäude angenommen. Die hieraus sich ergebenden Schallschutzmaßnahmen sind als Kosten in den Vergleich eingestellt worden.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Schallschutz ist in jedem Fall gewährleistet. Im Gegensatz zum Bestandsbrückenbauwerk werden bei einer neu zu errichtenden Brücke die Bahngleise nicht direkt auf der Stahlfahrbahnbrücke montiert, sondern liegen in einem Schotterbett, so dass das Brückendröhnen vermieden wird. Weiterhin wird eine Neubaubrücke mit Windschutz- und wo erforderlich mit Lärmschutzwänden ausgerüstet, die eine weitere Reduzierung der Schallimmissionen ermöglichen.
Bereits im Rahmen des Variantenvergleichs Stufe 0 sind fast alle Varianten westlich von Strukkamp u. a. aufgrund fehlender Bündelung und des oftmals hohen Flächenbedarfs ausgeschieden. In der Stufe 1.3 des Variantenvergleichs verläuft einzig die Variante T05BS für den Absenktunnel westlich von Strukkamp. Eine verkehrliche Einkesselung von Strukkamp erfolgt bei dieser Variante jedoch nicht, da die bestehende Verkehrstrasse östlich von Strukkamp bei dieser Variante weder durch die B 207 noch durch die Bahnstrecke weiter genutzt wird.
Bereits im Rahmen des Variantenvergleichs Stufe 0 sind fast alle Varianten westlich von Strukkamp u. a. aufgrund fehlender Bündelung und des oftmals hohen Flächenbedarfs ausgeschieden. In der Stufe 1.3 des Variantenvergleichs verläuft einzig die Variante T05BS für den Absenktunnel westlich von Strukkamp. Eine mögliche Beeinträchtigung u. a. der westlich gelegen Erholungsgebiete erfolgt im Variantenvergleich 1.3 über Kriterien im Wirkungsbereich „Umweltbelange“ beim Schutzgut „Mensch“ (4.1.2.3 und 4.1.2.4).
Landschaftsplanerische und städtebauliche Wirkungen neuer baulicher Anlagen werden im Variantenvergleich Stufe 1.3 im Wirkungsbereich „Umweltbelange“ über die Kriterien zum Schutzgut Landschaftsbild (Kriterium 4.4.1.3) bewertet. Ob ein neues Bauwerk zu einem Wahrzeichen wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilt und somit auch nicht Gegenstand einer Variantenbewertung werden.
Im Rahmen der Variantenuntersuchung wurden die Wirkungen von baulichen Maßnahmen im marinen Bereich untersucht und bewertet, u. a. über das Kriterium Sedimentation im Wirkungsbereich „Umweltbelange“ beim Schutzgut „Wasser“ (Kriterium 4.3.2.1 und 4.3.2.2).
Eine Vermeidung oder Minimierung der Wirkungen eines Vorhabens auf den Naturhaushalt ist ein vorrangiges Ziel der Planung und ist auch gesetzlich gefordert. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für unvermeidliche Wirkungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorrangig in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben umgesetzt. Die Nutzung von Ökokontoflächen wird erst dann in Betracht gezogen, wenn eine Umsetzung aufgrund fehlender geeigneter Flächen nahe dem Vorhaben nicht möglich ist.
Bei jeder der betrachteten vier Grundsatzlösungen werden jeweils auch Varianten betrachtet, die den Erhalt des Bestandsbauwerkes beinhalten, unter anderen im Planungsfall c für 130 Jahre mit Nutzung durch den langsamen Verkehr.
Die Totalsperrung wird im Wesentlichen mit dem Neu-/Ausbau der Bahnstrecke 1100 zwischen Bad Schwartau und Großenbrode erforderlich und nur in geringem Maß durch den Neu- oder Ausbau der Fehmarnsundquerung.
Die Straßenanbindung der Stadt Fehmarn an das Festland wird während der gesamten Bauzeit durchgehend aufrechterhalten.
Tunnelbauwerke mit Einhaltung der entsprechend den Richtlinien zulässigen Längsneigungen sind bautechnisch am Fehmarnsund herstellbar und wurden bei den betrachteten Varianten entsprechend ausgebildet.
Verkehrsbehinderungen vor / hinter dem Lübecker Hauptbahnhof stehen in keinem ursächlichen Zusammenhang mit dem Variantenvergleich über einem Neu-/Ausbau der Fehmarnsundquerung.
Die Überprüfung der Vereinbarkeit mit der Natur ist ein wesentlicher Bestandteil des Variantenvergleichs und wird für alle vier Grundsatzlösungen gleichermaßen untersucht.
Inwieweit eine Bauwerkslösung als ästhetisch empfunden wird, ist stark subjektiv und ist daher als Kriterium im durchzuführenden Variantenvergleich kaum geeignet. Der Variantenvergleich wird ergebnisoffen durchgeführt.
Die Straßenanbindung der Stadt Fehmarn an das Festland wird während der gesamten Bauzeit durchgehend aufrechterhalten.
Soweit sinnvoll wird bei jeder Variante ein eigener Fuß- und Radweg berücksichtigt. Jedoch wird bei den relativ langen Bohrtunnelvarianten alternativ ein Shuttle-Bus-Verkehr für Fußgänger und Radfahrer berücksichtigt.
Bei allen Brückenvarianten sind Windschutzwände für Straße und Bahn zu berücksichtigen.
Bei jeder der betrachteten vier Grundsatzlösungen werden jeweils auch Varianten betrachtet, die den Erhalt des Bestandsbauwerkes beinhalten, unter anderen im Planungsfall c für 130 Jahre mit Nutzung durch den langsamen Verkehr.
Die Einrichtung eines Info-Centers während der Bauzeit ist unabhängig vom durchzuführenden Variantenvergleich.
Die Straßenanbindung der Stadt Fehmarn an das Festland wird während der gesamten Bauzeit durchgehend aufrechterhalten.
Neu zu errichtende Brückenbauwerke weisen mindestens die gleiche lichte Höhe und lichte Weite wie das Bestandsbauwerk auf. Einschränkungen der Schifffahrt gegenüber der Bestandssituation sind dadurch ausgeschlossen.
Wie die anderen Varianten weisen die Bohrtunnelvarianten verschiedene Vor- und Nachteile auf, die gesamthaft zu vergleichen und zu bewerten sind. Diese Vor- und Nachteile bilden sich in zahlreichen, in der Bewertung berücksichtigten Kriterien ab.
Bestandsnahe Trassenführungen weisen wie bestandsfernere Trassen in dem komplexen und vielfältigen Untersuchungsraum verschiedene Vor- und Nachteile auf, die gesamthaft zu vergleichen und zu bewerten sind. Diese Vor- und Nachteile bilden sich in zahlreichen, in der Bewertung berücksichtigten Kriterien ab.
Die Frage der Erhaltung und Ertüchtigung der Bäderbahn stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Variantenvergleich über einen Neu-/Ausbau der Fehmarnsundquerung.
Bereits im Rahmen des Variantenvergleichs Stufe 0 sind fast alle Varianten mit deutlichem Abstand zur Bestandstrasse u. a. aufgrund fehlender Bündelung und des oftmals hohen Flächenbedarfs ausgeschieden. Eines der Ziele des Variantenvergleichs ist eine Trasse mit möglichst geringem Flächenbedarf und geringer Neuzerschneidung, wobei aber im Rahmen des Variantenvergleichs auch Wirkungen auf andere Belange ebenfalls berücksichtigt und gesamthaft bewertet werden müssen.
Inwieweit tatsächlich ein Wertverlust beim Eigentum durch eine der Varianten entsteht und welcher finanzieller Ausgleich dann zu vereinbaren wäre, kann im Rahmen der gegenwärtigen Planungsphase nicht beurteilt werden und ist somit nicht Gegenstand des Variantenvergleichs. Im Variantenvergleich bewertet wird der vorübergehende (bauzeitliche) und / oder dauerhafte Flächenbedarf einer Variante.
Inwieweit eine Bauwerkslösung / -Design als ästhetisch empfunden wird, ist stark subjektiv und ist daher als Kriterium im durchzuführenden Variantenvergleich kaum geeignet. Der Variantenvergleich wird ergebnisoffen durchgeführt. Ist mit Landschaftsplanung Landschaftsbild gemeint, so werden die Wirkungen der neuen Bauwerke auf das Landschaftsbild mit den Kriterien des Schutzgutes Landschaft (Kriterium 4.4.1.3) im Wirkungsbereich „Umweltbelange“ bewertet.
Die Anzahl der erforderlichen Brückenpfeiler ist abhängig von der Lage der jeweiligen Brückenvariante im Sund und von der gewählten Brückenkonstruktion. Auswirkungen der Pfeiler bei Sturmfluten sind in vergleichbarer Weise zu erwarten wie beim Bestandsbauwerk.
Der Flächenbedarf ist im Rahmen des Variantenvergleichs ein Kriterium im Wirkungsbereich „Raumstrukturelle Belange“. Weiterhin wir im Wirkungsbereich „Umweltbelange“ dieser Aspekt beim Schutzgut „Fläche“ mit betrachtet. Dabei wird ein geringerer Flächenbedarf als vorteilhaft gewertet.
Bereits im Rahmen des Variantenvergleichs Stufe 0 sind fast alle Varianten westlich von Strukkamp u. a. aufgrund fehlender Bündelung und des oftmals hohen Flächenbedarfs ausgeschieden. In der Stufe 1.3 des Variantenvergleichs verläuft einzig die Variante T05BS für den Absenktunnel westlich von Strukkamp.