DB arbeitet mit Projektbeirat bei Bewertung der „Forderungen der Region“ zusammen

Planungen zur Schienenanbindung des Fehmarnbelt-Tunnels werden im engen Austausch mit der Region vorangetrieben


(Hamburg) Die Deutsche Bahn hat auf der gestrigen Sondersitzung des Projektbeirates zur Schienenanbindung des Fehmarnbelt-Tunnels erneut ihr Engagement am Dialog mit der Region zu den Planungen bekräftigt.

DB-Projektleiter Bernd Homfeldt: „Wir wollen die Planungen weiter in engem Austausch mit der Region vorantreiben.“ Zum Thema Lärmschutz hatte die Bahn bereits im Sommer die ersten Lärmschutzkonzepte den Gemeinden und Bürgern im Rahmen der Schienenlärmschutz-Tage vorgestellt. Aktuell werden diese schalltechnischen Untersuchungen weiter detailliert. In die Empfehlung der geplanten Lärmschutzmaßnahmen fließen auch die Hinweise der Gemeinden und Bürger mit ein.

Ziel der DB ist es, die Schutzbedürftigkeit der Betroffenen zu gewährleisten und gesetzeskonforme Unterlagen für die Planfeststellungsverfahren zu erstellen. Gleichzeitig arbeitet die Deutsche Bahn, abgestimmt mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, mit dem Projektbeirat gemeinsam an einer „Matrix“, die die Planungen der DB auf gesetzlicher Grundlage und die Forderungen aus der Region gegenüberstellt. Die DB unterstützt den Projektbeirat bei der planerischen und finanziellen Bewertung der Forderungen.

Wie bereits während der gesamten Planungszeit bietet die DB kontinuierlich allen Betroffenen und Gemeinden an, den Stand der Planungen umfassend zu erläutern. Mit Übergabe der Planfeststellungsunterlagen an das Eisenbahn-Bundesamt wird die DB die Gemeinden und Bürger auf speziellen Informationsveranstaltungen über den Aufbau und Inhalt der Planfeststellungsunterlagen, die Möglichkeiten für Erwiderungen sowie zum Verfahren für die Berücksichtigung von „übergesetzlichen Forderungen“ aus einem Bundestagsbeschluss informieren.

Die öffentlich-rechtlichen Planfeststellungsverfahren geben Gemeinden und betroffenen Einzelpersonen die Möglichkeit, ihre Interessen zu allen Aspekten der Planung im formellen Verfahren geltend zu machen. Parallel zum Planfeststellungsverfahren wird eine Entscheidung des Deutschen Bundestages zu den „übergesetzlichen Forderungen“ angestrebt, deren Ergebnisse in das Planfeststellungsverfahren einfließen.

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