EU-Gerichtsurteil zum Belttunnel: Projekt wird wie geplant fortgeführt

Das Gericht der Europäischen Union hat heute ein Urteil zu staatlichen Beihilfen für das Fehmarnbelt-Projekt gefällt. Scandlines und Stena Lines hatten gegen die Europäische Kommission wegen der Genehmigung staatlicher Zuschüsse für das Fehmarnbelt-Projekt geklagt.

„Das Gericht hat die Entscheidung der Kommission aufgrund eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Es hat sich in seinem Urteil nicht auf das Staatsgarantiemodell selbst bezogen. Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf unsere Arbeit, da wir für die nötige Liquidität gesorgt haben, um das Projekt weiter voranzubringen”, so Lars Friis Cornett, Direktor Femern A/S in Deutschland.

Das EU-Gericht stellt fest, dass die Europäische Kommission einen Fehler begangen hat, da sie nicht ein sogenanntes formelles Prüfverfahren in Verbindung mit ihrer Entscheidung einleitete. Die Kommission hat nun die Möglichkeit, diese Fehler zu beheben und eine neue Genehmigung zu erteilen.

Der Fall wird jetzt zurück an die Kommission verwiesen, die eine neue Entscheidung treffen muss. Femern A/S verfügt über die nötigen Finanzmittel, um auch während der erneuten Prüfung der Europäischen Kommission das Projekt weiter vorantreiben zu können.

„Das Urteil gibt keinen Grund zu der Annahme, dass das Projekt gestoppt wird. Dies ist die Auslegung von Scandlines“, sagt Lars Friis Cornett, Direktor Femern A/S in Deutschland.

Zurück

Für die volle Funktionsfähigkeit und eine fehlerfreie Darstellung der Website verwenden Sie bitte Microsoft Internet Explorer Version 10 oder höher oder eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Safari oder Opera.