Nach Regionalkonferenz: Neue Einreichungstermine für die Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung

Die Regionalkonferenz vom 3. November 2017 in Oldenburg i. H. mit Wirtschaftsminister Bernd Buchholz hat den Kommunen Klarheit bezüglich der Kostenübernahme von 75% für die Aufhebung von Bahnübergängen im Zuge der Schienenanbindung für die Feste Fehmarnbeltquerung gegeben. Dies bedeutet für einige Projektabschnitte grundlegende Änderungen, die laut Schätzungen der Deutschen Bahn eine Anpassung einzelner Termine für die Antragstellung zur Planfeststellung beim Eisenbahn-Bundesamt erfordert.


(Oldenburg i.H.) Auf der Neu- und Ausbaustrecke betreffen die Terminverschiebungen die beiden Planfeststellungsabschnitte (PFA) 4 und 5. Für den PFA 4 Oldenburg i. H. bis Göhl können die Unterlagen u.a. aufgrund der Aufhebung des Bahnübergangs Göhl voraussichtlich im Januar 2019 beim Eisenbahn- Bundesamt (EBA) eingereicht werden. Der PFA 5 von Heringsdorf bis Großenbrode wird in zwei Abschnitte unterteilt: PFA 5.1 umfasst das Gebiet von Heringsdorf bis zur geplanten Umfahrung Großenbrode. Hier bedingt u.a. die geplante Aufhebung der Bahnübergänge in Heringsdorf und Neukirchen, dass die Planunterlagen voraussichtlich ebenfalls im Januar 2019 beim EBA eingereicht werden. Die Umfahrung Großenbrode und die damit einhergehende Verschiebung des dann gemeinsamen Haltepunktes mit der Stadt Heiligenhafen sind im PFA 5.2 geplant. Obwohl die offizielle Bestellung des gemeinsamen Haltepunkts noch aussteht, geht die DB Netz AG davon aus, dass die Planunterlagen dem EBA voraussichtlich im September 2018 übergeben werden können.

Bernd Homfeldt, Projektleiter der DB Netz AG: „Es ist zwar nicht schön, dass die Änderungen eine Auswirkung auf unsere Planungstermine haben. Positiv ist jedoch, dass wir nun einige Lösungen die wir gemeinsam mit den Gemeinden entwickelt haben auch umsetzen können. Sobald wir genauere Pläne dazu vorliegen haben, werden wir diese den jeweiligen Gemeinden vorstellen, damit sie weiter eng in die Umsetzung der Planänderungen eingebunden sind.“

Für PFA 1 Bad Schwartau – Haffkrug (vsl. Juli 2018), PFA 2 Sierksdorf–Altenkrempe (vsl. September 2018) und PFA 3 Schashagen–Damlos (vsl. Oktober 2018) bleiben die voraussichtlichen Termine für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen beim EBA bestehen. Wie geplant, wird der Planfeststellungsabschnitt 6 auf Fehmarn der erste sein, dessen Unterlagen dem EBA zur Prüfung übergeben werden. Nach der derzeit laufenden erforderlichen Anpassung der entsprechenden Gutachten an die Zugzahlenprognose 2030, rechnet die Projektleitung damit, Ende März 2018 offiziell in das Planfeststellungsverfahren zu gehen. Nach Finalisierung der Unterlagen zu den Schall- und Erschütterungsuntersuchungen werden diese wie angekündigt den Gemeinden vor Einreichung der Planfeststellungsunterlagen vorgestellt und anschließend übergeben.

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