Neue Sundquerung: DB und LBV stellen Hauptvarianten vor
Acht Varianten aus vier Planungspaketen auf der Zielgerade
Getrennte Brücken oder Kombinierte Brücke, Absenktunnel oder Bohrtunnel? Wie wird die neue Sundquerung aussehen? Was passiert mit der jetzigen Fehmarnsundbrücke? Erhalt oder Abbruch?
Der Beantwortung dieser Fragen nähern sich die Vorhabenträger DB und der Landesbetrieb Verkehr (LBV) in der Variantenabschichtung an. Pro Planungspaket gibt es noch zwei Varianten - jeweils mit und ohne Weiterbetrieb der fast 60 Jahre alten Fehmarnsundbrücke. Im Rennen sind die besten getrennten Brücken für Straße und Schiene, die besten kombinierten Brücken sowie die besten Absenk- und Bohrtunnel. Dennoch sei ein Trend absehbar. Beide Bohrtunnel-Varianten seien aufgrund des komplizierten Baugrundes sowie der langen Bauzeiten im Moment nicht auf den vordersten Plätzen.
Ursprünglich sollte im November auch die Entscheidung verkündet werden, ob die vorhandene Fehmarnsundbrücke eine langfristige Zukunft habe. Das Projektteam aus DB und LBV verweist auf bisherige Ergebnisse und führt aus: „Die Entscheidung für oder gegen das Bauwerk ist komplizierter als angenommen. Sollte die Fehmarnsundbrücke langfristig weiter genutzt werden, dann aber ausschließlich für die langsamen Straßenverkehre sowie Fußgänger und Radfahrer.“
Wie die Zukunft für die Fehmarnsundbrücke aussehen wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen. Dann wird auch ein Runder Tisch bestehend aus Vertretern der Region am Auswahlprozess beteiligt.
Die breite Öffentlichkeit wird auf Wunsch der Region nach dem nächsten Dialogforum (28.11.) über die acht Hauptvarianten informiert. Ein Termin hierfür befindet sich in der Abstimmung.
Eine neue Querung über den Fehmarnsund ist notwendig, weil die Fehmarnsundbrücke nicht dem Verkehr der Zukunft gewachsen ist und die zukünftigen Lasten der Güterzüge und des Straßenverkehrs nicht tragen kann.
Ziel des Projektteams ist weiterhin, bis zum Jahreswechsel gemeinsam mit der Region eine Vorzugsvariante ermittelt zu haben. Diese Vorzugsvariante wird dann vom Bundes-Verkehrsministerium geprüft.