NEWSMAIL: Ein erfolgreicher Schritt in Sachen Lärmminderung - Bundesrat beschließt das gesetzliche Verbot lauter Güterwagen ab Ende 2020
Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 dem Schienenlärmschutzgesetz zugestimmt. Ab Fahrplanwechsel 2020/ 21 werden laute Güterwagen auf dem deutschen Streckennetz verboten. Damit wurde ein entscheidender Schritt zur Halbierung des Schienenverkehrslärms genommen
Schienenverkehrslärm, so die Begründung, hat sich zu einer großen Belastung für viele Menschen entwickelt. Andererseits sei mehr Akzeptanz für den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene nötig, um die verkehrs- und umweltpolitischen Ziele in Deutschland und Europa zu erreichen. Daher brauche es eine leise Güterbahn.

Für die Deutsche Bahn AG ist die Halbierung des Schienenverkehrslärms bis Ende 2020 ein zentrales Umweltthema. Seit Ende vergangenen Jahres ist bereits mehr als die Hälfte der Güterwagen von DB Cargo leise unterwegs. Ab Ende 2020 werden alle in Deutschland verkehrenden DB-Güterwagen leise sein

Bernd Homfeldt, Leiter des Großprojektes Schienenanbindung Feste Fehmarnbeltquerung bei der DB: „Schutz vor dem Schienenlärm ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir begrüßen daher das Gesetz ausdrücklich. Dadurch wird der Lärmschutz nachhaltig verbessert. Mit leiseren Güterwagen wird es, wie von Minister Winfried Hermann (Baden-Württemberg) im Redebeitrag zum Gesetzt erwähnt, möglich sein, bei Neu- und Ausbauvorhaben Lärmschutz mit geringerem Einsatz von passiven Maßnahmen sowie geringere Wandhöhen von Schallschutzwänden zu garantieren. Das kommt den Wünschen vieler Bürger entgegen.“