Start in die Phase des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt Fehmarn

Am Dienstag, den 10.04.2018 hat das Projekt der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung die Planfeststellungsunterlagen für den Streckenabschnitt Fehmarn (Planfeststellungsabschnitt 6) beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingereicht. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für das Gesamtprojekt der Schienenanbindung und die fristgerechte Umsetzung des Staatsvertrages zwischen Deutschland und Dänemark.

Die gesammelten Unterlagen auf dem Weg zum EBA

Im nächsten Schritt prüft das EBA die Plausibilität der Unterlagen. Daraus folgende möglicherweise notwendige Anpassungen oder Ergänzungen der Unterlagen werden anschließend durch die DB Netz AG eingearbeitet. Danach übermittelt das EBA die so angepassten Unterlagen an die zuständige Anhörungsbehörde, die das Anhörungsverfahren einleitet. Für das Projekt Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung ist dies das Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) des Landes Schleswig-Holstein.

Das APV wird die Auslegung der Unterlagen in der Gemeinde Stadt Fehmarn veranlassen, so dass alle Bürger der im Streckenabschnitt betroffenen Gemeinde Einsicht in die Unterlagen nehmen können um im Nachgang ggf. Kommentare oder Einwendungen bei der Anhörungsbehörde zu den Unterlagen abzugeben.

Mehr zum Ablauf des Verfahrens, wie und wann Sie Ihre Belange als Betroffener einbringen können, finden Sie in unserer Broschüre zum Planfeststellungsverfahren.

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