Über das gesetzliche Maß: Bundestag gibt 232 Millionen Euro für Schutzmaßnahmen frei

Am 2. Juli 2020 hat der Deutsche Bundestag der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur für die Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung zugestimmt. Durch den Beschluss werden zusätzliche Gelder zur Verfügung gestellt, um die darin aufgeführten Maßnahmen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen, umzusetzen. Somit kann die DB Netz AG die beschlossenen Maßnahmen in ihre Planung mit aufnehmen.

Im Zuge der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich die DB intensiv mit den Gemeinden, dem Kreis Ostholstein, der Landesregierung sowie der Landes- und Bundespolitik ausgetauscht. Bei der Formulierung von Forderungen der Region, die über das gesetzliche Maß hinaus gehen, haben wir mit Fachexpertise unterstützt. So konnten die Forderungen im Vorfeld bezüglich ihrer Machbarkeit, Kosten und Bauzeit betrachtet und durch den Projektbeirat zu Kernforderungen gebündelt werden. Die DB hat diese, in der Vorzugsvariante nicht berücksichtigten Forderungen, in ihrem Bericht an das BMVI zusammengefasst. Diese bildeten die Basis für die Verhandlung des nun gefassten Bundestagsbeschlusses. Trotz vieler Fragen und Herausforderungen in diesem für alle Beteiligten neuen Prozess, steht das jetzige Ergebnis auch im Zeichen einer überwiegend konstruktiven Zusammenarbeit. Dafür möchten wir uns insbesondere beim Projektbeirat, dem Dialogforum, dem Kreis Ostholstein und der Landesregierung Schleswig-Holstein bedanken.

Die DB Netz AG wird nun die Auswirkungen des Beschlusses auf die Planung der einzelnen Abschnitte der Schienenanbindung prüfen. Sobald klar ist, wann die angepasste Planung vorliegt und wie diese im Verfahren eingebracht wird, werden unsere Fachleute die Vertreter der Gemeinden an der Strecke und deren Anwohnern informieren. Wir freuen uns weiterhin auf einen konstruktiven Austausch mit allen Beteiligten.

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