Vertiefende Baugrunduntersuchungen laufen an

Nächster Planungsschritt: Bodenuntersuchungen für Bauwerke

(Hamburg) Im Projekt Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung stehen im nächsten Planungsschritt vertiefende Baugrunduntersuchungen an. Um Ingenieurbauwerke wie Brücken sowie Straßenanschlussstellen und mögliche Straßenumverlegungen detailliert planen zu können, benötigen die DB-Ingenieure weitreichende Erkenntnisse über die Bodenbeschaffenheiten in diesen Bereichen. Daher erfolgen planmäßig im Rahmen der anstehenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung weitere Baugrunduntersuchungen. Die Bohrungen liefern notwendige geotechnische Daten, die für die Planungen von Bauwerken notwendig sind.

Für die Schienenanbindung werden nach aktuellen Planungen insgesamt 56 neue Brücken gebaut und 25 Straßenanschlussbereiche angepasst. Die beauftragte Firma wird auf Basis eines Bohrplans zirka 520 Bohrungen durchführen. Bei den Untersuchungen handelt es sich um Sondierungen mit einer Tiefe von bis zu 35 Metern. Dabei wird bei 80 Untersuchungen mit einer so genannten schweren Rammsonde gearbeitet.

Die Arbeiten starten Anfang Oktober und werden voraussichtlich bis Mai 2016 dauern. Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte entlang der Strecke, auf deren Grundstücken Bohrungen zur Untersuchung des Baugrundes notwendig sind, werden von der beauftragten Firma angeschrieben und um Betretungserlaubnis gebeten.

Parallel finden in den geplanten Neubaubereichen Vermessungsarbeiten im Auftrag der Deutschen Bahn statt.

Zum Projekt: 

Die Deutsche Bahn ist vom Bundesverkehrsministerium beauftragt, im Rahmen des europäischen Großprojekts einer Festen Fehmarnbeltquerung die Schienenanbindung auf deutscher Seite von Lübeck bis Puttgarden zu realisieren.

Die technische Vorplanung im Projekt Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung ist abgeschlossen. Das Projektteam der Deutschen Bahn hat eine Vorzugstrasse erarbeitet, welche die Grundlage für die weiteren Planungs- und Verfahrensschritte bildet. Die nun vorliegende Trassenplanung basiert auf dem Ergebnis des umfangreichen Raumordnungsverfahrens des Landes Schleswig-Holstein, mit Beteiligung der betroffenen ostholsteinischen Kommunen.

 

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