Der Abschnitt 1.2 umfasst die Gemeinden Ratekau, Timmendorfer Strand und Scharbeutz. In diesem Abschnitt weicht die Strecke nahezu vollständig von den bestehenden Gleisen ab. Aus Sorge vor künftigem Lärm durch Güterverkehre, wurde 2014 die Umfahrung der Bäderorte beschlossen. Der Neubau der Strecke orientiert sich daher am Verlauf der Autobahn A1. Daraus ergeben sich in diesem Abschnitt viele bauliche Anpassungen der Autobahnzufahrten und -abfahrten sowie der anschließenden Straßen. Zudem erhalten Ratekau und Timmendorfer Strand einen neuen gemeinsamen Haltepunkt im Bereich der Bäderstraße in Ratekau. Die Gemeinde Scharbeutz erhält im Bereich der Straße Bövelstredder einen neuen Haltepunkt, während in Haffkrug im Umfeld der Autobahn A1 ein neuer Bahnhof entsteht. Mit der Neubaustrecke sowie dem Bau der neuen Verkehrsstationen, den zahlreichen Eisenbahn-, Straßen- und Personenüberführungen erhält die touristische Region eine moderne und zukunftsfähige Infrastruktur.
Auch im Abschnitt 1.2 werden aufgrund des Bundestagsbeschlusses umfangreiche Lärm- und Erschütterungsschutzmaßnahmen geplant, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Auf der untenstehenden Karte ist zu sehen, welche Maßnahmen geplant und wo diese verortet sind (schematische Darstellung).
Darüber hinaus wurden mit dem Bundestagsbeschluss Gelder für eine Anpassung der Streckenführung im Bereich Ratekau zur Verfügung gestellt, sodass der Ortsteil Ruppersdorf künftig umfahren werden soll. Daraufhin wurde die Planung für den betreffenden Bereich erarbeitet. Da die im Bundestagsbeschluss geforderten Anpassungen der Streckenführung jedoch im Sinne des Planrechts genehmigungsfähig sein müssen, werden die im Raum stehenden Streckenvarianten miteinander verglichen. Im Rahmen des Vergleichs wird objektiv geprüft, welche der Varianten verträglicher ist. Ausgehend von den vorliegenden Ergebnissen wurde die Umfahrung der Ortschaft Ruppersdorf in die Planunterlagen eingearbeitet und zur Genehmigung beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht.
Die Planung für den Abschnitt 1.2 wurde beim Eisenbahn-Bundesamt zur Genehmigung eingereicht und im Mai 2025 öffentlich ausgelegt. Die Einwendungsfrist endete am 16. Juni 2025. Der Abschnitt befindet sich im laufenden Genehmigungsverfahren.