Heringsdorf–Neukirchen
Streckenabschnitt 5.1
Der Abschnitt 5.1 verläuft durch die Gemeinden Heringsdorf und Neukirchen. Der Streckenverlauf in diesem Abschnitt entspricht dem der bestehenden Eisenbahnstrecke. Die Strecke wird zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert. Bestehende Bahnübergänge werden im Zuge der Bautätigkeit zurückgebaut und durch Überführungen oder Unterführungen für Personen oder den Straßen- bzw. Eisenbahnverkehr ersetzt.
Die untenstehende Karte zeigt, welche Maßnahmen zum Schutz von Lärm und Erschütterung im Abschnitt 5.1 geplant und wo diese genau verortet sind (schematische Darstellung).
Die Auslegung der Unterlagen des Abschnitts 5.1 erfolgte im September und Oktober 2024. Die Einwendungsfrist endet am 22. Oktober 2024.