Im Planfeststellungsabschnitt 5.2 verläuft die zweigleisige und elektrifizierte Eisenbahnstrecke ca. 700 Meter durch die Gemeinde Neukirchen und im Anschluss durch die Gemeinde Großenbrode. Es handelt sich größtenteils um Neubaubereiche, denn die Ortslage Großenbrode wird nördlich umfahren. Im Bereich Mittelhof an der Kreisstraße 42 zwischen Heiligenhafen und Großenbrode entsteht auf Wunsch der beiden Gemeinden ein neuer gemeinsamer Haltepunkt.
Die Anschlussstelle Großenbrode der B207 wird im Rahmen des Abschnitts 5.2 umgebaut. Die drei Bahnübergänge an der bestehenden Strecke – Feldscheide, Pomosinwerk und Großenbrode – werden zurückgebaut.
Die untenstehende Karte zeigt, welche Maßnahmen zum Schutz von Lärm und Erschütterung im Abschnitt 5.2 geplant und wo diese genau verortet sind (schematische Darstellung).
Die Auslegung der Unterlagen des Abschnitts 5.2 erfolgte im August und September 2023. Die Einwendungsfrist endete am 27. September 2023. Die Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen wurde im März 2024 abgeschlossen. Ende Juni 2024 finden die Erörterungstermine statt.